Qualitätsmanagement in Zahnarztpraxen und Dentallaboren

In Ihrer Praxis steht natürlich der Patient im Mittelpunkt. Sie nehmen sich Zeit für Beratung, Behandlung und Nachsorge. Gleichzeitig müssen Sie aber alle gesetzlichen Forderungen an Ihre Praxis umsetzen. Eine besondere Bedeutung erhält das im  § 135a SGB V geforderte Qualitätsmanagement.

Hier bietet sich die ISO 9001 als Basis für ein gelebtes Qualitätsmanagement in der Praxis an.

Unsere spezifischen Branchenkenntnisse im Gesundheitswesen bilden die Grundlage für die Zusammenarbeit. Wir unterstützen Sie mit einer praxisnahen Beratung, damit Sie ein für Ihr Unternehmen angepasstes QM-System erhalten.

Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten sind seit 2004 gesetzlich verpflichtet, ein (…) internes Qualitätsmanagement einzuführen und weiterzuentwickeln (§ 135a Sozialgesetzbuch V). In der QM-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses sind die Ziele, Grundsätze, Instrumente und der Zeitrahmen für eine Einführung und Weiterentwicklung festgelegt.

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Gestalten Sie Ihre Praxis oder Ihr Labor papierlos und nachhaltig.

Auf den folgenden Seiten erhalten Sie ausführliche Informationen:

ISO 9001 – Pflege und Gesundheitswesen

Digitales Qualitätsmanagementsystem

Datenschutz und Sicherheit

Risiko- und Krisenmanagement

Sie stellen individuellen Zahnersatz in Ihrer Praxis oder in Ihrem Dentallabor her?

Seit Mai 2020 müssen die Forderungen der Europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) für Zahnarztpraxen und Dentallabore beachtet und umgesetzt werden.

  • Neben QM jetzt auch noch MDR?
  • Wie soll das gehen?
  • So viele Systeme nebeneinander?

Ihre Lösung: ein INTEGRIETRES Managementsystem

Hier stehen wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite. Gemeinsam mit Ihnen erstellen wir die notwendigen Dokumente, Vorgaben, Arbeitsabläufe und verbinden sie in EINEM Managementsystem. Sowohl Qualitätsmanagement, MDR, Datenschutz usw. können in einem System zusammengeführt werden. 

Ihr Vorteil: Alle Anforderungen an einer Stelle, Vermeidung von Redundanzen, Zeitersparnis.

In der Praxis oder im Dentallabor hergestellter, individueller Zahnersatz ist eine Sonderanfertigung im Sinne des Medizinproduktegesetztes. Ergänzend hierzu gilt seit Mai 2022 die Europäische Medizinprodukteverordnung. Hier sind u.a. Vorgaben zum Risikomanagement, Rückverfolgbarkeit, Meldesysteme für Vorkommnisse und Verantwortliche Personen festgelegt.

Wir bieten Ihnen

Langjährige Erfahrung

100% Branchenkenntnisse

Individuelle Lösungen

Persönlichen Ansprechpartner

Zusammenarbeit als externe Qualitätsbeauftragte

Kostenlose Erstberatung

Möchten auch Sie Ihre Zahnarztpraxis oder Dentallabor digitalisieren?

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