Risiko- und Krisenmanagement für die Pflege

Coronapandemie- Blackout - Hitzewellen

Sind Sie gut auf Krisen und Notfälle vorbereitet? Kennen Sie die Risiken und Katastrophen die für Ihr Pflegeunternehmen relevant sind? Sind Sie und Ihr Unternehmen gut vorbereitet, um solche Katastrophen sicher zu überstehen?

Der Gesetzgeber fordert seit November 2022 in den "Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität in der Pflege" die Entwicklung von Maßnahmen zur Bewältigung von Krisen und somit die Reduzierung der Risiken für Ihr Unternehmen und die von Ihnen versorgten Menschen. Diese Forderung gilt für ambulante Pflegedienste, vollstationäre Einrichtungen und für Tagespflegeeinrichtungen.

Unsere spezifischen Kenntnisse im Risikomanagement, in  Verbindung mit den Branchenkenntnissen des Gesundheitswesens, bilden die Grundlage für unsere Zusammenarbeit. Wir unterstützen Sie mit einer praxisnahen Beratung beim Aufbau des Risikomanagement, damit Ihr Unternehmen sicher für Ihre Kunden und Mitarbeiter aufgestellt sind.

Für den Fall akuter Krisensituationen, wie Pandemien oder Unwetter/Naturkatastrophen, die Einfluss auf die Versorgung haben, ist der Träger einer Pflegeeinrichtung (ambulant/stationär/Tagespflege) verpflichtet in Absprache mit den Gefahrenabwehrbehörden seiner Kommune ein Krisenkonzept vorzuhalten.

Für den Fall von anhaltenden Stromausfällen sind Regelungen zur Aufrechterhaltung der Erreichbarkeit und internen Kommunikation vorzunehmen.

Das Krisenkonzept soll die grundsätzliche strukturelle Handlungs- und Arbeitsfähigkeit des Pflegedienstes sicherstellen. Der Träger hält einen Pandemieplan entsprechend den Vorgaben der Gesundheitsbehörde vor.

Der Träger ist im Rahmen des internen Qualitätsmanagements dafür verantwortlich, Maßnahmen zur Bewältigung von Krisensituationen festzulegen, im Rahmen der zur Verfügung gestellten Ressourcen durchzuführen, in ihrer Wirkung zu überprüfen und gegebenenfalls weiterzuentwickeln. Die Maßnahmen müssen anpassungsfähig sein, damit jederzeit auf die Dynamik einer Krise reagiert werden kann.

Die Erstellung und Umsetzung von Krisenkonzepten stellen eine Weiterentwicklung vorangegangener Normsetzungsverträge dar und gehen gegebenenfalls mit zusätzlichen Ressourcen einher.

Die Maßnahmen sind darauf auszurichten, dass im Fall einer Krise die vertraglich vereinbarten Leistungen erfüllt werden können. Dabei sind elementare körperliche und psychische Grundbedürfnisse prioritär zu berücksichtigen.

Das Pflegeunternehmen verfügt über ein Krisenkonzept, in dem Maßnahmen zur grundsätzlichen Bewältigung der einzelnen Krisensituationen beschrieben sind. Sofern der Pflegedienst Betreiber einer trägerorganisierten Wohngemeinschaft ist, bezieht sich das Krisenkonzept auch auf diesen Bereich. 

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